Schadensgutachten

Schadensgutachten werden im Versicherungsfall erforderlich und von der Versicherung angefordert, wenn die Schadensursache und die Ersatzpflicht dem Grunde und der Höhe nach festgestellt werden muss. Im Allgemeinen beinhaltet das Gutachten auch Empfehlungen zur Wiederherstellung der Photovoltaik-Anlage. Ist ein Schaden an der Photovoltaikanlage durch eine Mangel bei der Errichtung der PV-Anlage oder durch einen Materialfehler bei einem der Komponenten entstanden, liegt es im Interesse des Betreibers, die Schadensursache und Schadenshöhe unabhängig von einem Sachverständigen ermitteln und dokumentieren zu lassen, um im Rahmen der Gewährleistungspflicht Ansprüche beim Errichter geltend machen zu können. Die Folgeschäden, die durch einen Material oder Konstruktionsfehler verursacht wurden, werden von vielen Photovoltaikversichrungen (Allgefahrenversicherung) abgedeckt, während der Material- oder Konstruktionsfehler selbst nicht versichert ist. Hier ist der Errichter im Rahmen der Gewährleistung in der Pflicht, nachzubessern.