Mängelgutachten

Mängelgutachten dienen der Bestandsaufnahme des Zustandes einer Photovoltaik-Anlage, um z.B. beim Solarteur eine Nachbesserung der Mängel durchzusetzen oder um bei einem Verkauf der PV-Anlage die Mängelfreiheit nachzuweisen. Da eine Vielzahl typischer Mängel für den sicheren Betrieb der Photovoltaik-Anlage relevant sind, dienen Mängelgutachten und die anschließende Beseitigung der Mängel weiterhin der Vermeidung von Schäden und Risiken an Mensch und Tier sowie zur Minimierung des Betreiberrisikos durch vorzeitige Ertragseinbußen und zu Vermeidung von Brandrisiken. Beachten Sie die Gewährleistungsfristen von in der Regel zwei Jahren, innerhalb derer Sie eine Nachbesserung durchsetzen können. Empfehlenswert ist ein Mängelgutachten oder Abnahmeprotokoll bereits bei der Inbetriebnahme im Rahmen einer formellen Abnahme erstellen zu lassen und die Begleichung der Schlussrechnung an die Beseitigung der festgestellten Mängel zu knüpfen.