Anlagengutachten werden immer häufiger benötigt, weil bei der zunehmenden Anzahl an PV-Anlagen auch immer mehr Photovoltaikanlagen verkauft oder vererbt werden. Das Wertgutachten berücksichtigt nicht in erster Linie den Wert der Komponenten, sondern richtet sich in erster Linie nach der Renditeerwartung, die sich bei älteren Photovoltaikanlagen zur Volleinspeisung entsprechend dem Ertrag am Standort vor allem durch die Rahmen des EEG erwartete Höhe der Einspeisevergütung des produzierten Stroms ergibt. Bei neueren PV-Anlagen fließt zusätzlich der Eigenverbrauchsanteil oder auch eine Direktvermarktung in die Renditeberechnung ein. Mängel und Besonderheiten bei der PV-Anlage müssen hierbei wertmindernd berücksichtigt werden.